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Nicht immer klappt es, wenn
drei Psychologen gestrauchelte Menschen wieder
in die normale Lebensbahn lenken möchten. Hinzu
kommen zwei Pfarrer der evang. und kath. Kirche,
die über die Seelsorge hinaus auch den sozialen
Ausgleich ins Gespräch bringen.
Der evang. Gefängnispfarrer
Detlef Frische sucht auch in Wanne – Eickel
dringend ehrenamtliche Helfer, die im Interessenverein
"pro cura" langfristig einen Inhaftierten persönlich
betreuen wollen. Einzelheiten dazu können unter
der
Tel-Nr.: 0234/50 33 44
erfragt werden.
Ebenso bittet die katholische
Gefängnisseelsorge um Ihre Mithilfe. Dabei sind
auch Geld- und Sachspenden erwünscht. Auf der
Suchliste stehen u.a. Kaffee, Tee, Süßigkeiten,
Tabak, Kartenspiele, Kleinfernseher, Zimmerradios,
Gitarren, Bibeln, Kerzen und Blumen für den
Kirchenraum.
Kontaktadresse:
Diakon Hans-Gerd Holtkamp
Krümmede 3
44791 Bochum
Tel.: 0234/95 58 24 6.
Interessierte Wanne - Eickeler
können den benachbarten Knast bei einem zweistündigen
Rundgang auch persönlich unter die Lupe nehmen.
Geschlossene Besuchergruppen, möglichst bis
zu 20 Personen, richten ihre Anfrage schriftlich
an die
JVA Bochum
Krümmede 3
44791 Bochum.
Zwischenruf
Möchten Sie über Jahre hinweg
mit einer Ihnen unbekannten Person ein Zimmer
teilen? Zahlen Sie eine Extra-Prämie an die
Krankenkasse, damit Sie im Fall des Falles im
Krankenhaus ein Einzelzimmer bekommen?
Wenn die Privatsphäre so
viel wert ist, was ist im Gefängnis dann schlimm
daran? Warum spricht man so vorwurfsvoll von
"Einzelhaft", wenn ein Gefangener seinen eigenen
Haftraum hat? Ein Zustand, den, nebenbei gesagt,
die JVA Bochum heute nicht mehr durchgängig
bieten kann, der bereits Luxus ist, genau wie
"draußen" eine geräumige Wohnung.
Also, zu den Begriffen: Ein
Gefangener, der für sich alleine einen Haftraum
hat, ist nicht in "Einzelhaft", sondern in "Einzelunterbringung".
Dies sollte nach § 18 l Strafvollzugsgesetz
der Normalfall sein, ist er aber nicht, weil
Überfüllung dagegensteht.
"Einzelhaft" ist eine völlig
andere Qualität. Es handelt sich hier um die
unausgesetzte Absonderung eines Gefangenen,
also auch während der Arbeit und in der Freizeit.
Sie ist nur zulässig, wenn dies aus Gründen,
die in der Person des Gefangenen liegen, unerläßlich
ist (§ 89 I Strafvollzugsgesetz). Länger als
drei Monate im Jahr darf keine Justizvollzugsanstalt
ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde Einzelhaft
anordnen.
Wenn Sie demnächst wieder
das Wort "Einzelhaft" hören, prüfen Sie nach:
Wie sieht der Sachverhalt aus? "Einzelhaft"
ist eine gewaltige Wortkeule, vor der jeder
erschrickt. Sie verkennt völlig den Anspruch
der Gefangenen auf wenigstens ein Minimum an
Privatsphäre.
"Bochumer Knast ist kein
Hotel". Diesen Zwischenruf haben wir einer Veröffentlichung
zum Tag der offenen Tür vom 25. August 1996
entnommen.
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