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Die Straßenordnungen – stets
Anlaß zu diffizilen Auslegungen – geben recht
aufschlußreiche Einblicke in die Geflogenheiten
der Bürger, der, wie es so schön heißt, "guten
alten Zeit".
Wie es vor 150 Jahren in
unserer Emscherregion aussah, darüber kann man
Interessantes in der Straßenordnung nachlesen.
Die Gemeinden Bickern, Crange, Eickel, Holsterhausen
und Röhlinghausen waren damals dem Amt Herne
zugeordnet. An der Spitze desselben stand der
Ehrenamtmann von Forell, der von seinem Wasserschloß
Strünkede aus die Amtsgeschäfte führte.
Dieses Kommunalgebilde war
allerdings dem Landkreis Bochum unterstellt,
wo der Landrat auch die Straßenordnung absegnete.
So belegen alte Dokumente, daß jeder Bürger
oder Eigentümer eines Hauses den vor seiner
Wohnung gelegenen Teil des Fahr- und Gehweges
stets rein zu halten hatte. Für mittwochs und
samstags war eine Pflichtreinigung festgelegt.
Paragraph 2 schrieb vor: "Abortplätze müssen
in absehbarer Zeit hinter die Häuser verlegt
werden. Eine geschlossene Holztür soll während
der Notdurft jeglichen Einblick ausschließen.
Hinterlassene Fäkalien dürfen
nur in eine Jauchegrube abfließen, die Leerung
derselben obliegt dem Verursacher. Auf dem Abortsitz
dürfen keine Spuren hinterbleiben, die dem Ungeziefer
Vorschub leiste. Bei Madenbefall muß ausreichend
Trockenkalk eingestreut werden – Schwefelkerzen
im Klosettraum können Unheil verhindern.
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