Geschichten aus Wanne-Eickel


Alfred Kallinowski
Alfred Kallinowski berichtet:

Wanne-Eickeler Straßenordnung von 1850

 

Alfred Kalinowski

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 "Pfeifenrauchen ohne Deckel" kostete Bußgeld

Die Straßenordnungen – stets Anlaß zu diffizilen Auslegungen – geben recht aufschlußreiche Einblicke in die Geflogenheiten der Bürger, der, wie es so schön heißt, "guten alten Zeit".

Wie es vor 150 Jahren in unserer Emscherregion aussah, darüber kann man Interessantes in der Straßenordnung nachlesen. Die Gemeinden Bickern, Crange, Eickel, Holsterhausen und Röhlinghausen waren damals dem Amt Herne zugeordnet. An der Spitze desselben stand der Ehrenamtmann von Forell, der von seinem Wasserschloß Strünkede aus die Amtsgeschäfte führte.

Dieses Kommunalgebilde war allerdings dem Landkreis Bochum unterstellt, wo der Landrat auch die Straßenordnung absegnete. So belegen alte Dokumente, daß jeder Bürger oder Eigentümer eines Hauses den vor seiner Wohnung gelegenen Teil des Fahr- und Gehweges stets rein zu halten hatte. Für mittwochs und samstags war eine Pflichtreinigung festgelegt. Paragraph 2 schrieb vor: "Abortplätze müssen in absehbarer Zeit hinter die Häuser verlegt werden. Eine geschlossene Holztür soll während der Notdurft jeglichen Einblick ausschließen.

Hinterlassene Fäkalien dürfen nur in eine Jauchegrube abfließen, die Leerung derselben obliegt dem Verursacher. Auf dem Abortsitz dürfen keine Spuren hinterbleiben, die dem Ungeziefer Vorschub leiste. Bei Madenbefall muß ausreichend Trockenkalk eingestreut werden – Schwefelkerzen im Klosettraum können Unheil verhindern.

Ein Erinnerungs-Photo

Der Dorneburger Bach ist für Wanne-Eickel ein bedeutender Abwasserkanal. Ein Teilstück lief früher oberirdisch mitten durch den Wanner Ortskern. Ab 1908 ging es dann in die Tiefe, wie hier bei der Rohrverlegung am Glückaufplatz.

Die zentrale Gas-Tankstelle

Viel Hausarbeiten - auch die große Wäsche - wurden früher vor der Wohnungstür erledigt. Jeder Anlieger mußte sein Straßenstück sauberhalten - mittwochs u. samstags war sogar eine Pflichtreinigung festgeschrieben.

Wer von Durchfall betroffen über zwei Wochen, muß seine Krankheit beim Gemeindeamt zu Protokoll geben. Fahrlässigkeit der Meldepflicht wird mit dem Strafarrest geahndet."

Nachfolgend noch einige Bestimmungen aus der Straßenordnung von 1850 in Kurzfassung: "Niemand darf seine Schweine auf den Straßen unbeaufsichtigt herlaufen lassen, Tiere ohne Widerspenst, besonders Pferde, dürfen nicht mit der Peitsche geschlagen werden. Das Schlachten des Viehs darf nur auf den Hinterhöfen stattfinden, verendete Hunde und Katzen müssen außerhalb des Dorfes tief verscharrt werden. Rund um die Eickeler Kirche darf niemand schnell reiten oder fahren – Fußgänger bestimmen das Tempo."

Auch viele andere Dinge waren für die Wanne-Eickeler Bevölkerung unangenehm. Wer gar aus dem Fenster des Hauses Nachtgeschirre oder andere Behältnisse mit irgendwelchen Flüssigkeiten entleerte, würde mit einer Strafe von fünf Talern belegt. Volltrunkenheit und Schlägereien auf öffentlichen Straßen brachte die Verursacher für drei bis acht Tage hinter Gitter. Sogar an den Umweltschutz hatten die Gemeindeväter damals schon gedacht. Eine deftige Geldstrafe stand nämlich für jeden Raucher in Aussicht, der mit einer brennenden Tabakpfeife ohne Deckel erwischt wurde. Wie man sieht, waren seinerzeit manche Bräuche viel strenger als heutzutage.

 

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