Aus eins macht zwei

Tabletten zu teilen, kann sinnvoll sein: z.B. gibt es nur eine höhere Dosierung auf dem Markt oder besonders große Tabletten können besser geschluckt werden. Manchmal braucht man auch einfach nur eine halbe Kopfschmerztablette.

Aber darf man wirklich alles teilen, was man irgendwie klein bekommt?

Manche Tabletten besitzen einen Überzug: entweder um den empfindlichen Wirkstoff vor der Magensäure oder umgekehrt den Magen vor der schleimhautreizenden Arznei zu schützen. Teilt man dann diese Tabletten, zerstört man die schützende Hülle. Retardarzneien geben immer nur einen Teil des Wirkstoffs frei, damit die Tablette den ganzen Tag wirkt. Wird der Überzug zerstört, kann der Arzneistoff sofort komplett freigesetzt werden. Das kann zu Überdosierungen und Nebenwirkungen führen.

Dass man also beim Teilen nur Brösel bekommt, ist das kleinere Übel. Sind die Tablettenhälften nicht gleich groß, kann der ungleich verteilte Wirkstoff zu Unter- oder Überdosierungen führen.

Gewissheit, ob die Tablette geteilt werden darf, gibt der Beipackzettel.

Im Zweifel: Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach! Will dann die Tablette immer noch nicht, hilft ein Tablettenteiler nach.