„5€ bitte!“ – Was Sie über Zuzahlung und Befreiung wissen sollten

Eine Zuzahlung wird pro Arzneimittel – nicht pro Rezept – ab dem 18. Lebensjahr bei allen gesetzlich versicherten Patienten fällig. Über die Höhe entscheidet eine Staffelung: 5€ für Arzneimittel unter 50€, zwischen 50€ und 100€ 10% des Medikamentenpreises und ab 100€ 10€ Zuzahlung. In manchen Fällen verzichtet die Krankenkasse aber auch teilweise oder ganz darauf. Kostet das Arzneimittel allerdings unter 5€, ist auch nur der tatsächliche Preis des Medikaments zu zahlen. Das ist z.B. bei einigen Verbandstoffen der Fall.

Bei der Krankenkasse stellt der Patient den Antrag auf Befreiung, wenn die Höhe der Zuzahlungen für ein Kalenderjahr zwei Prozent der Bruttoeinkünfte des Haushalts übersteigt. Für chronisch kranke Patienten gilt ein Prozent.

Allerdings werden sogenannte Mehrkosten, wenn also eine bessere Versorgung als die Kassenleistung gewünscht wird bzw. nicht der volle Arzneimittelpreis erstattet wird, nicht zur Berechnung herangezogen.

Das Ganze muss jedes Jahr neu beantragt und bewilligt werden. Die dann ausgestellte Bescheinigung der Krankenkasse ist in der Apotheke bei der Rezepteinlösung vorzulegen.