Seit 2012 kann die gesetzliche Krankenversicherung als freiwillige Leistung auch die Kosten für apothekenpflichte Arzneimittel wie z.B. Nasenspray, Abführmittel oder homöopathische Medikamente übernehmen. Das soll den Wettbewerb stärken und Entlastung für die Versicherten bringen. Welche Krankenkasse mitmacht und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, kann man bei der eigenen Versicherung erfragen oder im Internet nachschauen. Die entsprechende Liste vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie wird quartalsweise aktualisiert: https://www.aponet.de/fileadmin/aponet/res/img/material/Allgemeines/Liste-Kassen-Erstattung-rezeptfreie-Medikamente.pdf Grundsätzlich ausgeschlossen sind Lifestyle-Medikamente wie z.B. Appetitzügler oder Haarwuchsmittel. Zur Erstattung der Kosten braucht der Patient üblicherweise ein grünes Arztrezept oder eine Privatverschreibung. Nachdem man diese in der Apotheke eingelöst hat, schickt man das quittierte Rezept zu seiner Krankenkasse und bekommt das Geld erstattet. Die Nachfrage bei der eigenen Versicherung, ob und inwiefern solche Medikamente erstattet werden, kann also bares Geld sparen.
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