„5€ bitte!“ – Was Sie über Zuzahlung und Befreiung wissen sollten
Eine Zuzahlung wird pro Arzneimittel – nicht pro Rezept – ab dem 18. Lebensjahr bei allen gesetzlich versicherten Patienten fällig. Über die Höhe entscheidet eine Staffelung: 5€ für Arzneimittel unter 50€, zwischen 50€ und 100€ 10% des Medikamentenpreises und ab 100€ 10€ Zuzahlung. In manchen Fällen verzichtet die Krankenkasse aber auch teilweise oder ganz darauf. Kostet das Arzneimittel allerdings unter 5€, ist auch nur der tatsächliche Preis des Medikaments zu zahlen. Das ist z.B. bei einigen Verbandstoffen der Fall. Bei der Krankenkasse stellt der Patient den Antrag auf Befreiung, wenn die Höhe der Zuzahlungen für ein Kalenderjahr zwei Prozent der