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Beantragung des digitalen Impfpasses

Wer vollständig gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft ist, kann einen digitalen Impfnachweis in unserer Apotheke erhalten. Dieser enthält neben dem Namen und dem Geburtsdatum der Person, Informationen zum Impfzeitpunkt sowie zum Impfstoff. Wir entnehmen diese Daten dem Impfpass sowie Ihren Vor- und Nachnamen dem Personalausweis und tragen diese in das DAV-Portal (Deutscher Apotheker Verband) ein. Anschließend wird ein Impfzertifikat inklusive eines QR-Codes generiert.

Diesen QR-Code scannen die Kund*innen dann mithilfe ihres Smartphones und der vom Robert Koch-Institut (RKI) bereit gestellten „CovPass“-App (https://digitaler-impfnachweis-app.de/) oder der Corona-Warn-App ein oder lassen ihn ausdrucken, um ihn später einzuscannen.

Um das Impfzertifikat zu erstellen, werden die Daten nur für eine kurze Zeit zentral gespeichert und verfallen dann. Danach sind die Daten lediglich in der App auf dem Smartphone gesichert.

Das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular „Bestätigung & Einverständniserklärung für die Aufbewahrung“ wird in unserer Apotheke aufbewahrt bzw. gespeichert. Es wird unverzüglich gelöscht bzw. vernichtet, wenn es zur Erreichung der Zwecke, für die es erhoben wurde, nicht mehr notwendig ist (Art. 17 Abs. 1 lit a DS-GVO).